Herzlich Willkommen im Notariat
Dr. Christina Slaby in Peuerbach!
Haben Sie eine Frage in den Bereichen Immobilien-, Familien- und Erbrecht oder Unternehmensrecht? Wir beraten Sie gerne und nehmen uns ausreichend Zeit für
Ihr Anliegen. Daher bitten wir um telefonische Vereinbarung eines Termins und
ich freue mich auf Ihren Anruf!
Hauptstraße 23
4722 Peuerbach
Öffnungszeiten
Mo, Di: 08:00-12:00 & 13:00-17:00
Mi: 08:00-12:00
Do, Fr: 08:00-12:00 & 13:00-17:00
Außerhalb der Kanzleizeiten nach Vereinbarung!
E-Mail:
kanzlei@notariat-peuerbach.at
Tel.:
07276-2323
Fax:
07276-2323-15
Kanzlei/Team
Steckbrief Dr. Christina Slaby:
- Schulausbildung in Andorf (VS) und Schärding (Bundesgymnasium)
- Studium Rechtswissenschaften an der Paris-Lodron-Universität Salzburg
- Gerichtspraktikum BG/LG Ried im Innkreis
- 1997: Eintritt als Notariatskandidatin (Notariat Dr. Holzinger Raab)
- 2000/2001: 1. und 2. Notariatsprüfung
- 2006: nach Karenz Wiedereintritt als Notarsubstitutin in Oberberg/Inn
- 2020: Wechsel nach Peuerbach zu Notar Dr. Edgar Schoeller
- seit 01.04.2021: öffentliche Notarin in Peuerbach
Steckbrief Mag. Andrea Plöckinger:
- Schulausbildung in Hartkirchen und Linz
- Studium Rechtswissenschaften an der Uni Linz
- Gerichtspraktikum BG/LG Wels
- 2016: Eintritt als Notariatskandidatin (Notariat Eferding)
- 2018: Wechsel nach Aigen-Schlägl
- 2018: 1. Teilprüfung der Notariatsprüfung
- seit Jänner 2022: Eintritt als Notariatskandidatin (Notariat Peuerbach)
Kanzlei Mitarbeiterinnen
Edith Wagner
Martina Traunwieser
Anna Doblinger
Dienstleistungen
Die österreichischen Notarinnen und Notare sind Träger eines öffentlichen Amtes, denen staatliche Autorität übertragen wird, um öffentliche Urkunden zu errichten. Sie stellen dabei die Echtheit, Beweiskraft und Aufbewahrung dieser Urkunden sicher. Sie sind vom Gesetz dazu verpflichtet, unparteiisch und objektiv zu sein und genießen öffentlichen Glauben. Notarinnen und Notare berücksichtigen nicht nur die zivilrechtlichen Gestaltungsmöglichkeiten, sondern auch die steuerliche Seite der Vorgänge. So können sie eine für alle Beteiligten optimale, sichere und kostengünstige Lösung erstellen.
Hier erhalten Sie einen Überblick über meine Leistungen:
Immobilienrecht: Grundstück/Haus/Wohnung
Wir bieten Ihnen eine kompetente rechtliche Beratung zu allen Bereichen des Immobilienrechts und erstellen für Sie unter anderem Kauf-, Tausch-, Dienstbarkeits- oder Wohnungseigentumsverträge.
Verlassenschaften
Als Gerichtskommissär sind wir für die rechtliche Abwicklung der Sterbefälle/Verlassenschaftsverfahren zuständig und informieren Sie umfassend über ihre Rechte und Pflichten. Von der ersten Besprechung (Todesfallaufnahme) bis zur Beendigung des Verfahrens unterstützen wir Sie bei der Abwicklung des Erbes, aber auch nach dem Ende des Verlassenschaftsverfahrens.
Letztwillige Anordnungen
Wir helfen Ihnen bei der Errichtung von Testamenten und sonstigen letztwilligen Verfügungen, sowie bei der Errichtung von Erb- und Pflichtteilsverträgen. Weiters übernehmen wir auch die Verwahrung von letztwilligen Anordnungen und deren Registrierung im Zentralen Testamentsregister.
Beglaubigungen
Wir beglaubigen Ihre Unterschrift oder fertigen beglaubigte Abschriften Ihrer Urkunden an. Dies dient der Überprüfung der Echtheit und damit auch der Rechtssicherheit.
Unternehmens- und Gesellschaftsrecht
Ob Sie ein Unternehmen gründen, ein Unternehmen führen bzw. besitzen oder ob Sie ein Unternehmen übertragen wollen: Wir bieten Ihnen umfangreiche Rechtsdienstleistungen an und übernehmen auch die Eintragungen/Änderungen im Firmenbuch.
Familienrecht
Wir stehen Ihnen außerdem bei Ehe- und Partnerschaftsverträgen, Scheidungen, Adoption oder einer medizinisch unterstützten Fortpflanzung zur Seite.
Beglaubigungen
Wir beglaubigen Ihre Unterschrift oder fertigen beglaubigte Abschriften Ihrer Urkunden an. Dies dient der Überprüfung der Echtheit und damit auch der Rechtssicherheit.
Vorsorge, Erwachsenenvertretung und Patientenverfügung
Die Vorsorgevollmacht dient dazu, für den Fall einer künftigen Einschränkung der Entscheidungsfähigkeit rechtzeitig vorzusorgen. Sie wird erteilt, solange der Vollmachtgeber noch handlungs– und geschäftsfähig ist. Mit der Vorsorgevollmacht wird eine Vertrauensperson benannt und bevollmächtigt, die übertragenen Angelegenheiten wahrzunehmen.
Sollte die Entscheidungs-/Geschäftsfähigkeit einer Person nur mehr eingeschränkt oder nicht mehr gegeben sein, so unterstützen wir Sie bei der Antragstellung einer (gewählten oder gesetzlichen) Erwachsenenvertretung. In der Folge nehmen wir die Registrierung im Österreichischen Zentralen Vertretungsverzeichnis vor.
Mit einer Patientenverfügung bestimmen Sie, in welchen Krankheitssituationen bestimmte lebenserhaltende Maßnahmen nicht mehr durchgeführt werden sollen. Gerne beraten wir Sie und registrieren Ihre Patientenverfügung im Patientenverfügungsregister.
Amtstage
Zusätzlich zur Beratung in der Notariatskanzlei in Peuerbach werden in folgenden Gemeinden monatlich Amtstage abgehalten, bei welchen es unter anderem kostenfreie notarielle Erstinformationen gibt:
Amtstag in Neukirchen am Walde
Gemeindeamt – jeden zweiten Donnerstag im Monat von 16 bis 17 Uhr